Kundeninfos

Gesetzesänderungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

mit Einführung des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchHwG) werden ab dem 28.11.2008 die gesetzlichen Grundlagen für Schornsteinfegerarbeiten neu geregelt.
Die wesentlichen Änderungen möchte ich Ihnen hiermit kurz vorstellen:

Als Grundstückseigentümer werden sie zukünftig besonders in die Pflicht genommen, in dem Sie die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- u. Messtätigkeiten auferlegt bekommen.

Ab sofort dürfen zunächst Schornsteinfeger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland reine Kehrarbeiten anbieten und frei kalkulieren. Das heißt, Sie könnten ihre Schornsteine durch einen zugelassenen Ausländer reinigen lassen.

Ab dem 1.1.2013 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch unter inländischen Schornsteinfegerbetrieben auszuwählen, also ein Wettbewerb bei Kehr- und Messtätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk.

Die heutigen Bezirksschornsteinfegermeister heißen dann bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger und sind für die Überwachung der Eigentümerpflichten in ihrem Kehrbezirk verantwortlich und führen darüber Buch.

Da zu befürchten ist, dass durch diesen Wettbewerb die Feuersicherheit leiden könnte, wird die Feuerstättenschau ( Prüfung der Feuerungsanlagen auf Betriebs- u. Brandsicherheit ) von derzeit alle 5 Jahre auf 2 x in 7 Jahren ( Bestellungszeitraum der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ) verkürzt.

Diese Feuerstättenschauen, die baurechtlichen Prüfungen und die Überwachung der Eigentümerpflichten sind dem Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.

Ich hoffe allerdings, dass wir auch im Wettbewerb weiterhin umfassend für Sie tätig sein dürfen und möchten Ihnen schon heute anbieten, nicht nur gesetzlich vorgegebenen Arbeiten fachgerecht auszuführen und Sie bei der Fristenüberwachung zu entlasten, sondern wir möchten auch in Zukunft Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Beheizung, der Energieeinsparung und des Umweltschutzes sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister

Schornsteinfeger Tätigkeiten Umweltschutz Beratung Sicherheit Brandsicherheit

Tätigkeitsfeld Umweltschutz:

 Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden

 Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

 Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur Verbrennungsoptimierung

 Erfassen von Daten an Feuerungsanlagen für Maßnahmen der Energieeinsparung

 Datenerfassung für Emissionskataster

 Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen

 Entsorgen von Rückständen aus Feuerungsanlagen

Tätigkeitsfeld Beratung:

 Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag

 Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung

 Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen

 Beratung der Kunden in Fragen des Umweltschutzes

 Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit der Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Tätigkeitsfeld Sicherheit:

 Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden können

 Regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßem baulichen Zustand oder auf sicheren Betrieb auch mit speziellen Prüfgeräten. Bei Mängeln erfolgt die Meldung an den Betreiber oder Eigentümer, und die Abstellung wird überwacht

 Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid

 Kontrolle neu errichteter oder geänderter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Bauvorschriften und zur Betriebssicherheit

 Kontrolle von Einrichtungen zur Verbrennungsluftzufuhr für Feuerstätten

 Reinigen und überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene

 Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen

Tätigkeitsfeld Brandsicherheit:

 Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen

 Regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

 Meldung an Betreiber oder Eigentümer und Überwachung der Abstellung

 Kontrolle neu errichteter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und der allgemeinen Bauvorschriften

 Kontrolle geänderter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und anderer Bauvorschriften

 Vorschlagen von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft

Schornsteinreinigung oder Überprüfung:

  • Jan. / Febr.: 1 Kehrung, Alle Feuerstätte
  • April / Mai: 2. Kehrung, Alle häufig benutzten Feuerstätten
  • Okt. / Nov.: 3. Kehrung, Feuerstätten wie 1. Kehrung
  • Juni bis Sept.: Überprüfung bzw. Reinigung der Oel- und Gasheizungsschornsteine (Alle Gebäude mit einmaliger Begehung)

Reihenfolge der Ortschaften:

  • Kernstadt
  • Dalheim
  • Herlinghausen
  • Menne
  • Hohenwepel
  • Dössel
  • Daseburg
  • Lütgeneder
  • Ossendorf

Messungen (Oelheizungen / Gasheizungen):

  • Ab 15. Jan.: Menne
  • Ab 15. Febr.: Kernstadt
  • Ab 15. März: Dalheim / Herlinghausen
  • Ab 1. April: Daseburg
  • Ab 1. Mai: Kernstadt
  • Ab 1. Juni: Ossendorf
  • Ab 15. Aug.: Lütgeneder
  • Ab 1.Sept.: Hohenwepel
  • Ab 15. Sept.: Kernstadt
  • Ab 1. Dez.: Dössel

Messungen werden vorher schriftlich angekündigt.

Rechnung 1 Anschrift der Liegenschaft, für die die Rechnung ausgestellt wurde.

2 Rechnungsdatum

3 Rechnungsnummer (bitte bei Zahlung immer angeben).

4 Hier erfahren Sie, wann die Arbeiten durchgeführt wurden.

5 Die Grundgebühr wird für jedes Gebäude einmal jährlich erhoben. Darin sind sämtliche Arbeiten und Kosten enthalten, die für die Verwaltung notwendig sind, wie z. B. Mängelverwaltung, Rechnungsstellung und deren Bearbeitung, Telefon- und Bürokosten, Post, Statistik, Kehrbuchführung, Buchhaltung und die Feuerstättenschau.

6 Die Arbeitsgebühr richtet sich nach der Anzahl der jeweiligen jährlichen Bekehrungen pro Gebäude. Im Arbeitsbetrag sind die Zeiten und Kosten für die Unterlagen, Arbeitskontrollen, Kundengespräche und Beratungen, sowie die anteiligen Anmelde- und Anfahrzeiten enthalten.

7 Je nach angeschlossenen Feuerstätten und deren Benutzung wird ein Schornstein / Abgasleitung einmal oder mehrmals im Jahr gereinigt bzw. überprüft. Gasschornsteine oder Abgasleitungen werden je nach Bauart nur einmal im Jahr oder alle zwei Jahre auf freien Querschnitt, einwandfreie Funktion und Sicherheit überprüft und gegebenenfalls gereinigt. Enthalten sind hier die gesamten Arbeiten und Kosten, die für die Reinigung/Überprüfung notwendig sind. Zu den Stockwerken zählen z. B. Keller, Dachgeschoss, sowie Dach bzw. Dachboden, wobei jede 2,50 m (Restlängen unter 1 m bleiben außer Ansatz) als Stockwerk gerechnet werden.

8 Die Verbindungsstücke/Rauchrohre von Holz-, Koks oder Ölzentralheizungen werden einmal oder mehrmals im Jahr gereinigt. Der Betrag dafür richtet sich nach der Länge des Verbindungsstücks, wobei jeder angefangene Meter als voller Meter gerechnet wird.

9 Abgasweg-CO-Emissionsmessung: Die Emissionsmessungen werden auf der Grundlage der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchgeführt und die notwendigen Überprüfungen und Kohlenmonoxidmessungen an Gasfeuerstätten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Je nach der Bauart werden die Feuerstätten nur einmal oder alle zwei Jahre überprüft. In den Beträgen sind die Zeiten und Kosten für die notwendigen Unterlagen, Anmeldungen, Statistiken, Anfahrten, Messgeräteprüfungen, Datenverwaltung und die jeweilige Messzeit enthalten.

Name Adresse Telefon Fax Mobil Internet/ Email Kehrbezirk
Böhle,
Alfred
Scherfer Höhe 8
34439 Willebadessen
05644-9477870 05644-9477869   alfred.boehle@web.de Willebadessen II
Dietmar Weber Im kleinen Feld 63
34414 Warburg
05641/50179 05641/9090774 0178/5908203 dietmar.r.weber@gmx.de Borgentreich
Calenberg,
Volker
An der Kalle 14
32689 Kalletal
05264-6559240 05264-6559241 0160-1774350 bsm@volker-calenberg.de Borgentreich
Eckert,
Johannes
Johannisstr. 21a
33014 Bad Driburg
05253-1059 05253-1059 0170-5149265   Bad Driburg
Georg,
Karl
Erlenweg 3
33165 Lichtenau
05259-1314 05259-1314   karl_georg@t-online.de Willebadessen I
Hoffmann,
Werner
Stettiner Str. 1
34414 Warburg
05641-5718 05641-744768   hoffmann.warburg@t-online.de Warburg I
Kunstein,
Johannes
Rosenstr.24
33039 Nieheim
05274-8725 05274-952081 0179-2103489 jkunstein@gmx.de Nieheim
Lüke,
Rudolf
Am Mühlengraben 10
33034 Brakel
05276-1344 05276-7248 0175-3733749 rudolflueke@arcor.de Brakel II
Moors,
Friedhelm
Windmühlenweg 3a
37696 Marienmünster
05276-8022 05276-952993 0175-5823613   Marienmünster
Plöger,
Rolf
Gökerkamp 23
32825 Blomberg
05236-889577 05236-889578 0170-7471981 ploeger.bruentrup@t-online.de Steinheim
Reineke,
Herbert
Dr. Loermann Str. 16
33034 Brakel
05272-9329       Brakel I
Ryll,
Rudolf
An der Burg 55
34414 Warburg
05641-8540 05641-742031   www.warburgerschorn.de
info@warburgerschorn.de
Warburg II
Schlömp,
Manfred
Weredunstr. 53
37688 Beverungen
05273-4496 05273-4496 0177-8751502 schloempschorni@aol.com Beverungen
Schwämmle,
Hartmut
Richard-Arntz-Str.9 a
37671 Höxter
05271-32198 05271-920115 0173-2716840 h.schwaemmle@t-online.de Höxter I
Störig,
Manfred
Fürstenberger Str. 104
37971 Höxter
05271-2006 05271-37918 0160-8420164 manfred.stoerig@gmx.de Höxter III
Überdick,
Werner
Am Schützenberg 2 a
33439 Willebadessen
05646-585 05646-8138 0172-5370376 wernerueberdick@web.de Warburg III
Welsing,
Hugo
Hermann-Hesse-Str. 12
37671 Höxter
05271-35222 05271-921574     Höxter II

Die Häufigsten Fragen an unser Handwerk:

Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers?

Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, anerkannten öffentlichem Interesse hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.

Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass

  • 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen aufgedeckt und
  • bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration

nachgewiesen und abgestellt wurde.

Die gesamte Brennstoffeinsparung durch Überprüfungen des Schornsteinfegerhandwerks betrug 2001 fast

  • 102.000.000 Liter Heizöl und
  • 59.000.000 Kubikmeter Erdgas

Durch diese Einsparungen wurden

  • 377.000 Tonnen Kohlendioxid
  • 07 Tonnen Stickoxide und
  • 303 Tonnen Schwefeldioxid

weniger an Schadstoffen in häuslichen Feuerungsanlagen produziert.

Was habe ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers?

Kurz und knapp gesagt:

  • Brandverhütung
  • Sicherheit
  • Umweltschutz und
  • Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung

Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen.

Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.

Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung bis zum Bezirksschornsteinfegermeister und darüber hinaus qualifizieren ihn zu einem

  • Sicherheits-
  • Umwelt- und
  • Energieexperten
  • unabhängig von eigenen weiteren wirtschaftlichen Interessen nötiger oder unnötiger Anschlussaufträgen

Ein hoher Standard wird bundesweit durch eine unabhängige Kontroll-Institution mit dem Qualitäts- Umweltzertifikat nach DIN EN 9001:2000 / 14001 bestätigt, eine Qualitätsbescheinigung, die in ganz Deutschland kein anderes Handwerk vorweisen kann!

Warum kann ich mir meinen Schornsteinfeger nicht selber aussuchen?

In Deutschland hat der Staat die Überprüfung und Einhaltung im Brand- und Umweltschutz per Gesetz dem Schornsteinfegerhandwerk als unabhängiger Instanz übertragen.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse der Überprüfung nicht mit Eigeninteressen von privaten Anbietern, die z.B. selber Feuerungsanlagen (Schornsteine, Rauch-/Abgasrohre und Feuerstätten) vertreiben und/oder installieren bzw. warten, kollidieren.

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag, ist ganz Deutschland in etwa 8.069 Kehrbezirke aufgeteilt worden, die jeweils von einem Bezirksschornsteinfegermeister fest betreut werden.

Damit wird ein Minimum an Kosten für ein flächendeckendes, neutrales Kontrollsystem möglich.

Zudem wird durch die feste Zuordnung auf ein klar umgrenztes Gebiet und deren Haushalte ein Maximum an Kontinuität in der Betreuung sichergestellt.

Kann ich meine Heizung und meine Öfen auch durch private Firmen überprüfen lassen, statt durch meinen Schornsteinfeger?

Diese Möglichkeit ist nicht gegeben, da der Gesetzgeber ausdrücklich nur den Bezirksschornsteinfegermeister mit der Ausübung der unabhängigen Überprüfung beauftragt hat.

Nur dann, wenn eine Überprüfung losgelöst von weiteren wirtschaftlichen Interessen erfolgt, ist die vom Gesetzgeber gewollte Unabhängigkeit sichergestellt.

Warum muss eigentlich eine Heizung, die vom Heizungsbauer gewartet und gemessen wurde, vom Schornsteinfeger nochmals überprüft werden?

Wenn Wartung und Kontrolle in einer Hand lägen, kann eine kritische, unabhängige (Eigen-)Kontrolle nicht mehr gewährleistet werden. Die Messung z.B. des Wartungsdienstes dient wesentlich dem Zweck, die Mängelfreiheit der Werkleistung nachzuweisen und damit die Auslösung der Fälligkeit der Werklohnforderung, nicht aber, die Einhaltung staatlich festgelegter Normwerte objektiv festzustellen.

Warum kehrt mein Schornsteinfeger meinen Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren?

In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt. Heute wird bei modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Soll-Zustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können.

Kann mein Schornsteinfeger auch Reparaturen nach festgestellten Mängeln durchführen?

Was aus Neutralitätsgründen gegen den Einsatz von Privatfirmen bei der Prüfung und Kontrolle von Feuerungsanlagen (Schornstein, Rauch-/Abgasrohr, Feuerstätte) spricht, gilt umgekehrt natürlich ebenso gegen den Einsatz der Schornsteinfeger bei der Reparatur von aufgedeckten Mängeln.

Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von Kontrolle und Prüfung getrennt ist, wird sichergestellt, dass der staatliche Auftrag im vorbeugenden Brandschutz und zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch tatsächlich umgesetzt wird – zum Vorteil für die Haushalte und die Umwelt.

Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?

Die zuständigen Ministerien der Länder setzen nach Anhörung aller beteiligten Verbände (Haus- und Grundbesitzerverein, Siedlerbund, Mieterbund, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband der Wohnungsbaugesellschaften, Landesinnungsverband und Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk) die Kehr- und Überprüfungsgebühren in einer Landesverordnung fest.

Wofür bezahle ich eine Grundgebühr?

Wie in jedem privaten Unternehmen müssen ganz bestimmte Leistungen erbracht werden, um eine Dienstleistung erst möglich zu machen : So z.B. Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Ergänzung aller Haus- und Messdateien, etc. sind zu finanzieren. Die Grundgebühr stellt die Kostenumlage für die oben beispielhaft aufgezeigten Kosten dar. Um eine optimale Transparenz in allgemeine Kosten und den Kosten, die spezifisch in Ihrem Haus entstehen, für Sie zu erreichen, ist die Trennung in Grundgebühr und Kosten vor Ort durchgeführt worden.

Kann ich einen angekündigten Besuch meines Schornsteinfegers kostenfrei umbestellen?

Um Ihnen ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit zu bieten, wird der Besuch des Schornsteinfegers z.B. für eine Überwachungsmessung rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt.

Falls Ihnen dieser Termin nicht zusagt, können Sie mit Ihrem Schornsteinfeger kostenfrei einen neuen Termin abstimmen. Ist Ihr Schornsteinfeger allerdings schon an dem abgestimmten Tag unterwegs, verursacht eine Terminabsage Kosten für die Umlegung des Tourenplans. Bitte haben Sie dann Verständnis für die Weitergabe dieser Kosten.